Therapie Abstract
Kassenärztliche Vereinigungen
Sachsen: KV klärt zu Besonderheiten bei Verordnungen auf
Besondere Verordnungsbedarfe liegen vor, wenn schwerkranke Patienten Heilmittel für einen begrenzten Zeitraum in großem Umfang benötigen. Es muss zunächst der Regelfall durchlaufen werden. Ein spezielles Genehmigungsverfahren ist nur bei den Krankenkassen erforderlich, die generell auf einer Genehmigung für alle Verordnungen außerhalb des Regelfalls bestehen.
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