Rahmenvorgaben Heilmittel 2024 schüren Regressangst bei den Ärzten
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben die Rahmenvorgaben Heilmittel für das Jahr 2024 vereinbart. Sie sind die Grundlage für die Heilmittelvereinbarungen auf Landes-KV-Ebene, aus denen sich das individuelle Heilmittelbudget der jeweiligen Arztpraxis ergibt. Aktuell gehen die Rahmenvorgaben von einer Honorarerhöhung von 0,55 Prozent für das Jahr 2024 aus …