Regress

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Rahmenvorgaben Heilmittel 2024 schüren Regressangst bei den Ärzten

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben die Rahmenvorgaben Heilmittel für das Jahr 2024 vereinbart. Sie sind die Grundlage für die Heilmittelvereinbarungen auf Landes-KV-Ebene, aus denen sich das individuelle Heilmittelbudget der jeweiligen Arztpraxis ergibt. Aktuell gehen die Rahmenvorgaben von einer Honorarerhöhung von 0,55 Prozent für das Jahr 2024 aus …

Blanko-VO: Ein „Ampelsystem“ ist ungerecht und falsch

Die beiden ergotherapeutischen Heilmittelverbände DVE und BED haben Mitte Juni die so genannten „Big Points“ der vertraglichen Ausgestaltung bei den Vereinbarungen zur Blankoverordnung vorgestellt. Dazu gehören auch Vergütungsabschläge bei Überschreitung einer „roten Ampel“. Damit würden Ergotherapeutinnen und -therapeuten bei der Frage der Wirtschaftlichkeit schlechter gestellt als aktuell die verordnenden Ärzt:innen. …

GKV-Spitzenverband kündigt Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung auf

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) machte es notwendig, die Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung zu überarbeiten. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) habe sie sich mit den Kassen eigentlich darauf verständigt, das “Regressrisiko für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen deutlich zu verringern und ihnen Erleichterungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu verschaffen.“ Der GKV-Spitzenverband hat die Rahmenvorgaben …

GKV-Spitzenverband kündigt Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung auf

Besonderer Verordnungsbedarf

Im Januar 2017 wurden die besonderen Verordnungsbedarfe (BVB) gemäß § 106 b SGB V in das Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsprüfung eingeführt. Sie werden im Falle einer Prüfung aus dem Heilmittelausgabenvolumen des Arztes herausgerechnet und ermöglichen es Ärzten so, für die gelisteten Diagnosen viel Heilmittel zu verordnen, ohne damit ihr Budget zu …

Besonderer Verordnungsbedarf

Themenschwerpunkt 2.2021: Extrabudgetäre Verordnungen

Ärzte halten sich bei der Heilmittelverordnung zurück, weil sie Angst vor einem Regress haben. Das ist verständlich, aber häufig unnötig. Denn es gibt eine einfache Lösung: extrabudgetäre Verordnungen. Wie der Name schon sagt, belasten sie das Heilmittelbudget der Ärzte nicht und bieten Patienten gleichzeitig eine bessere Versorgung. Doch leider kommen …

Themenschwerpunkt 2.2021: Extrabudgetäre Verordnungen

Leistungsanspruch vs. Heilmittelbudget

Was Ärzte verordnen dürfen, regelt der Heilmittelkatalog. Gleichzeitig müssen Vertragsärzte aber auch auf ihre Heilmittelbudgets achten, sonst können Regresszahlungen drohen. Indem Therapeuten Ärzte dabei unterstützen, extrabudgetär zu verordnen, schlagen sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Patienten erhalten die benötigte Therapie und die Ärzte müssen sich keine Sorgen um Wirtschaftlichkeitsprüfungen …

Leistungsanspruch vs. Heilmittelbudget
Kassenärztliche Vereinigungen

Berlin: Neue bundesweite Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung

Ärzte werden bei Regressen künftig entlastet. Denn der GKV-Spitzenverband hat gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) neue bundesweite Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung beschlossen. Damit wurden Vorgaben aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) umgesetzt.

Berlin: Neue bundesweite Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung
Kassenärztliche Vereinigungen

Nordrhein: Beratung durch Kassen nicht zulässig

Einige Praxen im Gebiet der KV Nordrhein haben von der KKH sowie der Barmer Schreiben bzgl. ihrer Heilmittelverordnungen erhalten. Darin heißt es, die Praxen würden im Vergleich zu ihren Facharztkollegen im gleichen KV-Bereich überdurchschnittlich viel verordnen. Zudem wird eine Kontaktaufnahme für ein persönliches Beratungsgespräch angekündigt.

Nordrhein: Beratung durch Kassen nicht zulässig
Kassenärztliche Vereinigungen

Hessen: KV-Berater helfen bei Angst vor Regressen

Viele Ärzte haben Angst vor Regressen. Darum gibt es bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ein Expertenteam, das speziell zu Arznei- und Heilmittelverordnungen berät. Die Beratungen dauern in der Regel etwa zwei Stunden. Dabei bereiten sich die Berater speziell auf die jeweilige Praxis vor, schauen sich etwa im Vorfeld die Trendinformation …

Hessen: KV-Berater helfen bei Angst vor Regressen
Kassenärztliche Vereinigungen

Thüringen: Bei Verordnungen den Überblick behalten

Mitgliedsärzte der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen können auf www.kvt.de im geschützten Mitgliederportal Informationen über ihre Heilmittel-Verordnungen abrufen. Dort finden sie u.a. quartalsweise einen fachgruppenbezogenen Heilmittel-Verordnungsbericht der KVT, einschließlich Trendmeldung und Zielquotenbericht.

Thüringen: Bei Verordnungen den Überblick behalten
Kassezahnnärztliche Vereinigungen

Westfalen-Lippe: Häufige Fragen zur Verordnung von Heilmitteln

Im Praxisalltag zeigen viele Zahnärzte Unsicherheiten, wenn es um die Verordnung von Heilmitteln geht. Häufige Fragen, die zum Thema Heilmittel an sie herangetragen werden, hat die KZV Westfalen-Lippe (KZVWL) gesammelt und mit den entsprechenden Antworten im Dokument „BEMA Abrechnungsfragen 2020.02“ veröffentlicht.

Westfalen-Lippe: Häufige Fragen zur Verordnung von Heilmitteln

Ärzte bei Heilmittelregressen entlastet

Ärzte müssen im Fall einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht mehr die gesamten Kosten einer als unwirtschaftlich festgestellten Heilmittelverordnung übernehmen, sondern nur den Mehrpreis erstatten. Das ist so vereinbart in den neuen „Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung“, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband abgeschlossen haben. Sie gelten seit dem 1. Mai 2020.

Ärzte bei Heilmittelregressen entlastet
Kassenärztliche Vereinigungen

Hessen: Verordnungskosten immer im Blick

Ärzte der KV Hessen (KVH) können mit nur wenigen Klicks online die Entwicklung ihrer Verordnungskosten nachverfolgen. Im KV-SafeNet haben sie Zugriff auf eine Übersicht, die ihr Verordnungsverhalten analysiert und tabellarisch darstellt. Die niedergelassenen Mediziner erhalten zum Beispiel eine Übersicht zu ihren Verordnungskosten im Vergleich zur Prüfgruppe, in der auch die …

01.01.2021 - Elektronische Heilmittel-Verordnung
Kassenärztliche Vereinigungen

Sachsen: KV klärt zu Besonderheiten bei Verordnungen auf

Besondere Verordnungsbedarfe liegen vor, wenn schwerkranke Patienten Heilmittel für einen begrenzten Zeitraum in großem Umfang benötigen. Es muss zunächst der Regelfall durchlaufen werden. Ein spezielles Genehmigungsverfahren ist nur bei den Krankenkassen erforderlich, die generell auf einer Genehmigung für alle Verordnungen außerhalb des Regelfalls bestehen.

Sachsen: KV klärt zu Besonderheiten bei Verordnungen auf
Kassenärztliche Vereinigungen

Hessen: Regresse vermeiden – Verordnungs-Workshop für junge Ärzte

Um Nachwuchsmediziner beim Thema Verordnungen fit zu machen, hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen speziellen Workshop konzipiert. „Das Einmaleins der Verordnung“ soll jungen Ärzten dabei helfen, sich vor Regressen zu schützen. Denn Umfragen zeigten häufig, dass diese sich aus Angst vor Regressen vor Niederlassung scheuen, so die KV Hessen.

Hessen: Regresse vermeiden - Verordnungs-Workshop für junge Ärzte
Kassenärztliche Vereinigungen

Hessen: Regresse vermeiden: Verordnungs-Workshops für junge Ärzte

Um Nachwuchsmediziner beim Thema Verordnungen fit zu machen, hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen speziellen Workshop konzipiert. „Das Einmaleins der Verordnung“ soll jungen Ärzten dabei helfen, sich vor Regressen zu schützen. Denn Umfragen zeigten häufig, dass diese sich aus Angst vor Regressen vor Niederlassung scheuen, so die KV Hessen. Der …

Hessen: Regresse vermeiden: Verordnungs-Workshops für junge Ärzte
Kassenärztliche Vereinigungen

Brandenburg: Praxisbesonderheiten durch ICD-10 GM erkennen

Für Ärzte gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Verstoßen sie dagegen, drohen Regresse. Allerdings können sie Praxisbesonderheiten melden, wenn sie zum Beispiel aufgrund einer Spezialisierung oder eines besonderen Patientenklientel mehr Heil- oder Arzneimittel verordnen als andere Praxen. Es lohnt sich für Ärzte also, die Praxisbesonderheiten der eigenen Praxis zu kennen bzw. herauszufinden. Dabei …

Brandenburg: Praxisbesonderheiten durch ICD-10 GM erkennen

Anleitung zur extrabudgetären Heilmittelverordnung – Indikation Schlaganfall

Die Angst mancher Ärzte vor Regressen ist so groß, dass selbst dann, wenn Heilmittelkatalog und SGB V Möglichkeiten zur extrabudgetären Verordnung bieten, die Patienten trotzdem nicht besser versorgt werden. Das lässt sich ändern – mit dieser Anleitung zur extrabudgetären Heilmittelverordnung, hier bei der Indikation Schlaganfall.

Anleitung zur extrabudgetären Heilmittelverordnung - Indikation Schlaganfall

17 Thesen unter der Lupe – Ein Faktencheck zur Live-Diskussion über die Zukunft der Heilmittelerbringer

Der eine sagt hü, der andere hott ­– in der Live-Diskussion zur Zukunft der Heilmittelerbringer (05.06.2018) fielen viele Zahlen, Unstimmigkeiten dominierten das Gespräch. Wir machen den Faktencheck zu den wichtigsten Thesen des Abends: Was stimmt von dem Gesagten – und was nicht? Die Themen: Altersarmut, Honorarsteigerung, Verdienst, Kosten für Aus- …

17 Thesen unter der Lupe - Ein Faktencheck zur Live-Diskussion über die Zukunft der Heilmittelerbringer

Keine Panik vor Heilmittel-Richtgrößen

Von 900 Prüfverfahren endeten 2013 nur 14 mit einem Regress Viele Ärzte machen sich Sorgen über mögliche finanzielle Rückforderungen bei der Verordnung von Arznei- oder Heilmitteln. Ende 2015 meldete die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen, dass es 2013 in ihrem Bundesland keinen einzigen Arzneimittelregress und nur einige individuelle Beratungen gegeben habe. …

Keine Panik vor Heilmittel-Richtgrößen