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Kassenärztliche Vereinigungen

Sachsen: Neue HeilM-RL – Überblick zu den wichtigsten Änderungen

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) hat die wichtigsten Änderungen, die mit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) einhergehen, zusammengefasst. So weist sie etwa auf das seit dem 1. Januar 2021 gültige, neue Formular Muster 13 für Heilmittelverordnungen hin. Dieses gelte per Stichtagsregelung seit dem 1. Januar 2021, bisher verwendete Formulare dürfen nicht weiter genutzt werden. Bis zum 31. Dezember 2020 ausgestellte Verordnungen behalten ihre Gültigkeit bis alle verordneten Behandlungseinheiten aufgebraucht sind.
Sachsen: Heilmittelverhandlungen 2021 vorübergehend ausgesetzt
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