Therapie Abstract
Kassenärztliche Vereinigungen
Sachsen: Versorgung mit Nagelkorrekturspangen ist ärztliche Leistung
Die KV Sachsen weist darauf hin, dass es sich bei der medizinisch indizierten Orthonyxiebehandlung mittels Nagelspange um eine ärztliche Leistung handelt, die nicht an Podologen und Fußpfleger delegiert werden kann. Denn es liegen keine indikationsbezogenen Voraussetzungen, etwa Diabetes, vor.
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