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Auch 2017 müssen Therapeuten kein Kassenbuch führen

Zum Jahreswechsel 2016/2017 gelten neue Vorschriften für die Aufzeichnungspflichten bei elektronischen Kassensystemen. Davon sind Freiberufler allerdings nur in Ausnahmefällen betroffen. Trotzdem beunruhigen Gerüchte über vermeintlich neue Anforderungen an Kassenbuchführung einige Praxisinhaber. Doch kein Grund zur Sorge: Die Rechtslage ist einfacher als Sie denken.
Auch 2017 müssen Therapeuten kein Kassenbuch führen
© iStock, seb_ra
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