Patienteninformation: Medizinische Hilfsmittel von der Steuer absetzen
Die Kosten für medizinische Hilfsmittel, die die Krankenkasse nicht übernimmt, können Patienten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin. Per Definition sind Hilfsmittel „sächliche medizinische Leistungen, die von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden“, heißt es in einer Mitteilung des VLH.

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