Patienteninformation: Medizinische Hilfsmittel von der Steuer absetzen
Die Kosten für medizinische Hilfsmittel, die die Krankenkasse nicht übernimmt, können Patienten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin. Per Definition sind Hilfsmittel „sächliche medizinische Leistungen, die von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden“, heißt es in einer Mitteilung des VLH.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.