Heilmittelregress
Zwei Prozent höhere Heilmittelrichtgrößen für Niedersachsen als im Jahr 2009 haben die KV Niedersachsen und die Kassen auf Landesebene vereinbart und diese bereits schon Mitte August 2010 veröffentlicht. Rund 365 Millionen Euro beträgt das Heilmittelausgabenvolumen für 2010 und liefert damit einen komfortablen Verordnungspuffer für die niedersächsischen Therapeuten und Ärzte.
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Die KV Brandenburg hat sich mit den Krankenkassen in Brandenburg endlich auf eine Heilmittelvereinbarung für 2010 verständigt. Das Heilmittelausgabenvolumen wächst danach um 6,45 Prozent auf mehr als 104 Millionen Euro. Die Richtgrößen sind jedoch für einige Arztgruppe rückläufig.
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Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. Oktober 2009 zur Prüfpflicht der Heilmittelerbringer von Heilmittelverordnungen hat dazu geführt, dass einige Kassen verstärkt Verordnungen als ungültig deklarieren und Rechnungen entsprechend kürzen. Viele Praxisinhaber sind genervt und frustriert über die Situation und machen die verordnenden Ärzte dafür verantwortlich. Ein strukturiertes Verordnungsmanagement löst das Problem ganz ohne Frust und Schuldzuweisungen.
259 Millionen Euro sind als Heilmittelausgabenvolumen in Hessen für das Jahr 2010 vereinbart worden. Damit liegen die Planzahlen für dieses Jahr deutlich über den Ist-Zahlen von 2009 (229 Mill. Euro). Das spiegelt sich auch in den Richtgrößen wieder, die um 6,19 Prozent angehoben werden, bei Kinderärzten sogar um mehr als 20 Prozent.
Neulich hat mich ein Arzt angeschrieben, ob er auch für private Heilmittelverordnungen in Regress genommen werden könne. Über meine verneinende Antwort war er sehr froh.
Keine Richtgrößenprüfungen für Heilmittelverordnungen in Niedersachsen – und auch im Arzneimittelbereich wir es keine Prüfungen geben. Für den Heilmittelbereich war eigentlich schon seit längerem klar, dass aufgrund des restriktiven Verordnungsverhaltens der niedersächsischen Vertragsärzte die Richtgrößenprüfungen entfallen würden. Nur bestätigigen wollte die KV das nicht. Doch nun ist es ganz offiziell!
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert auf einer neuen Internetplattform über Heilmittel und Rehabilitation. Drei Jahre hat es gedauert bis die KBV es geschafft hat, ihr Informationsangebot zu bündeln. Dafür gibt es hier interessant Informationen für die Heilmittel verordnenden Ärzte – auch zum Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Kassenärzte in Baden-Württemberg haben beim Vorstand der KV angemahnt, die Dokumentation sogenannter Vorabpraxisbesonderheiten bei Heilmittelverordnungen zu vereinfachen. Damit sollten die Ärzte in der Lage sein, trotz stark reduzierter Richtgrößen Heilmittel bedarfsgerecht zu verordnen.
In Schleswig-Holstein waren die Proteste der Ärzte gegen die Honorarreform besonders hoch. Nun steht fest: Pro Patient erhalten sie tatsächlich deutlich weniger Honorar. Will die KV SH davon ablenken, indem sie gegen Heilmittelverordnung wettert?
Die KV Baden-Württemberg will die „fragwürdige Flugblattaktionen zahlreicher Leistungserbringer“ nicht ohne Kommentar stehen lassen will. In diesen Flugblättern sollen einige Heilmittelverbände behauptet haben, dass die Heilmittelrichtgrößen 2009 nicht gültig seien.
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