Heilmittelregress

02.02.2012

Genehmigungsverfahren in den Griff bekommen

Die Heilmittel-Richtlinie sieht ausdrücklich Heilmittel- Verordnungen außerhalb des Regelfalls vor. Mit der Neufassung der HeilM-RL im Juli 2011 und dem Versorgungsstrukturgesetz im Januar 2012 sind jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bestimmte Verordnungen außerhalb des Regelfalls (VO a. r. R.) extrabudgetär verordnet werden können. Wir zeigen, was Sie tun können, damit das klappt.

02.02.2012

Verordnungen außerhalb des Regelfalls § 8 Abs. 4 HeilM-RL

Eine Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalls (§ 8 Abs. 4 der HeilM-RL) muss den Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt werden. Hat die Kasse nicht auf das Genehmigungsverfahren verzichtet, durchläuft die Verordnung einer genauen Prüfung, die wir hier beschreiben.

02.02.2012

Prüfungsschema des GKV Spitzenverbandes

Bei einem Genehmigungsverfahren wird zwischen Anträgen nach Abs. 4 (Anträge für „normale“ Verordnungen außerhalb des Regelfalls) und Anträgen nach Abs. 5 (Anträge auf „langfristige Genehmigung“ von Verordnungen außerhalb des Regelfalls) unterschieden.

02.02.2012

Langfristige Genehmigung von extrabudgetären Heilmittelverordnungen

Ein Antrag auf eine langfristige Genehmigung von Heilmittelverordnungen gemäß § 32 SGB V in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der HeilM-RL kann formlos vom Versicherten in Zusammenhang mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls gestellt werden. Die Kasse kann nicht auf das Genehmigungsverfahren verzichten, sondern muss innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung entscheiden. Sonst gilt der Antrag als genehmigt. Der Antrag und die den Antrag begründende Verordnung werden einer genauen Prüfung unterzogen, die wir hier beschreiben.

26.01.2012

9,5 Million Euro mehr Heilmittel in Sachsen-Anhalt

9,5 Million Euro mehr Heilmittel können die Ärzte in Sachsen-Anhalt 2012 verordnen. Das entspricht einem Zuwachs von rund 9,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Richtgrößen der Ärzte haben deutlich zugelegt. Außerdem sind die Vorab-Praxisbesonderheiten deutlich ausgeweitet worden.

26.01.2012

Heilmittel-Hauptstadt im Aufwärtstrend

Berlin ist die Heilmittel-Hauptstadt, denn solche Zuwachsraten wie dort gibt es sonst nirgendwo und so unglaublich komfortable Vorab-Praxisbesonderheiten wird man nicht noch einmal finden. Die Heilmittelausgaben 2012 in Berlin wachsen um rund neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Logopädie und Ergotherapie gelten weiterhin als Vorab-Praxisbesonderheiten.

12.01.2012

Sechs Millionen mehr Heilmittel in Hamburg

105,5 Millionen Euro können die Ärzte 2012 in Hamburg an Heilmittelausgaben verordnen. So ist es in der Heilmittelvereinbarung für 2012 festgelegt worden. Die Richtgrößen der einzelnen Facharztgruppen sind fast einheitlich um 6,4 Prozent heraufgesetzt worden.

12.01.2012

Bremer Ärzte nutzen Verordnungsvolumen nicht aus

Seit Jahren bleiben die Heilmittelausgaben im Bereich der KV Bremen unter den vereinbarten Budgets. Die jetzt veröffentlichen Zuwächse von 6,7 Prozent bei Heilmittelausgabenvolumen und Richtgrößen werden die Patienten in Bremen vermutlich erneut nicht erreichen.

12.01.2012

Richtgrößen legen deutlich zu

Um wie viele Millionen das Heilmittelausgabenvolumen im Bereich der KV Sachsen gewachsen ist, ist noch nicht bekannt gegeben worden. Aber es müssen schon mehrere Millionen sein, denn die Richtgrößen der einzelnen Facharztgruppen sind zum Teil erheblich angehoben worden.

12.01.2012

Richtgrößen wachsen zweistellig

n 2012 können die verordnenden Ärzte in Thüringen wieder entspannter Heilmittelverordnungen ausstellen. Denn die rechtzeitig für das aktuelle Jahr veröffentlichten Richtgrößen wachsen zweistellig in fast allen Facharztgruppen. Die vereinbarten Vorab-Praxisbesonderheiten in Thüringen gelten weiterhin auch in 2012.