Mehr Schutz vor Prüfverfahren im Heilmittelbereich
Mehr Schutz vor Prüfverfahren im Heilmittelbereich
Deutliche Entlastung für Ärzte: Sämtliche Heilmittelverordnungen, die bundesweit als Praxisbesonderheiten anerkannt sind, müssen vor Einleitung eines Prüfverfahrens von den Verordnungskosten des Arztes abgezogen werden. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unter Vermittlung des Bundesschiedsamts kürzlich geeinigt.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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