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Mehr Schutz vor Prüfverfahren im Heilmittelbereich

Mehr Schutz vor Prüfverfahren im Heilmittelbereich

Deutliche Entlastung für Ärzte: Sämtliche Heilmittelverordnungen, die bundesweit als Praxisbesonderheiten anerkannt sind, müssen vor Einleitung eines Prüfverfahrens von den Verordnungskosten des Arztes abgezogen werden. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unter Vermittlung des Bundesschiedsamts kürzlich geeinigt.
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