Therapeutische Versorgung in integrativen Einrichtungen in Westfalen-Lippe auch ohne verordneten Hausbesuch
Therapeutische Versorgung in integrativen Einrichtungen in Westfalen-Lippe auch ohne verordneten Hausbesuch
In Westfalen-Lippe dürfen Ärzte ab sofort behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern in integrativen Einrichtungen auch ohne die medizinische Notwendigkeit eines Hausbesuchs Heilmittel verordnen. Ohne Hausbesuchsverordnung kann der Praxisinhaber jedoch keine Hausbesuchspauschale geltend machen.
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