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Höhere BG-Beiträge für Praxisinhaber

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Eine Gesetzänderung beschert Arbeitgebern zusätzliche Bürokratie bei der Unfallversicherung. Künftig muss die Arbeitszeit jedes Beschäftigten individuell erfasst werden. Betroffen sind auch Inhaber von Heilmittelpraxen mit mehr als sechs Angestellten.

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