up|unternehmen praxis

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte müssen sich ab Januar 2009 selbst um Krankengeld kümmern

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte müssen sich ab Januar 2009 selbst um Krankengeld kümmern

Die Gesundheitsreform bringt Veränderungen, die Therapeuten als freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beachten müssen: Ab Januar haben sie keinen Anspruch mehr auf Zahlungen im Krankheitsfall. Als Absicherung kommt ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) oder ein Wahltarif infrage.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x