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Keine Reha-Entlassungsberichte für die Krankenkassen

Keine Reha-Entlassungsberichte für die Krankenkassen

Entlassungsberichte gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten, die sich einer medizinischen Rehabilitation unterzogen haben, werden künftig nur dem Vertragsarzt und auf Wunsch den Versicherten selbst übergeben. Mit diesen Beschluss will der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Rehabilitations-Richtlinie den aktuellen Datenschutzbestimmungen anpassen.

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