Keine Reha-Entlassungsberichte für die Krankenkassen
Keine Reha-Entlassungsberichte für die Krankenkassen
Entlassungsberichte gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten, die sich einer medizinischen Rehabilitation unterzogen haben, werden künftig nur dem Vertragsarzt und auf Wunsch den Versicherten selbst übergeben. Mit diesen Beschluss will der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Rehabilitations-Richtlinie den aktuellen Datenschutzbestimmungen anpassen.
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