up|unternehmen praxis

Kick-Back-Geschäfte sollen verboten werden

Kick-Back-Geschäfte sollen verboten werden

Die Zusammenarbeit von Ärzten und anderen Leistungserbringern ist ins Visier des Gesetzgebers geraten. Sogenannte Kick-Back-Geschäfte an Vertragsärzte sollen nach Änderung des Sozilagesetzbuchs V nicht mehr zulässig sein. Positive Erfahrungen etwa mit Heilmittelerbringern dürfen aber als Empfehlung formuliert werden.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x