Kick-Back-Geschäfte sollen verboten werden
Kick-Back-Geschäfte sollen verboten werden
Die Zusammenarbeit von Ärzten und anderen Leistungserbringern ist ins Visier des Gesetzgebers geraten. Sogenannte Kick-Back-Geschäfte an Vertragsärzte sollen nach Änderung des Sozilagesetzbuchs V nicht mehr zulässig sein. Positive Erfahrungen etwa mit Heilmittelerbringern dürfen aber als Empfehlung formuliert werden.
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