Hausbesitzer und Mieter müssen Gehwege vom Laub befreien
In den meisten Gemeinden müssen Laubschichten an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr beseitigt werden. Achtung: Wer zur Beseitigung der Blätter einen Laubbläser oder -sauger nutzen möchte, sollte die örtlichen Lärmschutzregelungen beachten: In Wohngebieten ist die Nutzung aus Lärmschutzgründen nur zwischen …