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Kopfgeld für Heilmittelverordnungen

Eigentlich verboten, aber häufig heimlich praktiziert

Kopfgeld für Heilmittelverordnungen

Gehen die Verordnungszahlen in einer Heilmittelpraxis zurück, kommt so mancher Therapeut auf die Idee, den Ärzten einen lukrativen Anreiz zu verschaffen, ihm mehr Patienten zu schicken. Und das Interesse der Mediziner an einem Zusatzverdienst ist angesichts scheinbar sinkender Einnahmen groß. Kein Wunder also, dass immer mehr Therapeuten „Kopfprämien“ für ärztliche Verordnungen zahlen – auch wenn solche und andere Vergütungsmodelle grundsätzlich verboten sind.

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