Heilmittelerbringer zur Verordnungsprüfung gezwungen
Bundessozialgericht
Heilmittelerbringer zur Verordnungsprüfung gezwungen
Heilmittelerbringer sind verpflichtet, ärztliche Verordnungen zu überprüfen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem aktuellen Urteil festgestellt. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus, so dass der Umfang der Prüfpflicht noch abschließend zu klären sein wird.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: