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Befreiungsregelungen bei Zuzahlung über den Jahreswechsel

Befreiungsregelungen bei Zuzahlung über den Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel gibt es Patienten, die bis Ende des Jahres von der Zuzahlung befreit sind, aber in den ersten Monaten schnell die jeweiligen Zuzahlungsgrenzen erreichen. Diese erhalten dann für den Rest des Kalenderjahres wieder den Status „Befreit“. Die Zuzahlungsverpflichtung bei diesen Patienten gilt bei Behandlungen nach dem 31. Dezember auch für bereits begonnene Verordnungen. Auch dann, wenn auf der Verordnung aus dem alten Jahr noch ein Vermerk über die Befreiung von der Zuzahlung angebracht ist. Wir zeigen Ihnen, wie hoch die Zuzahlung für die im neuen Jahr stattfindenden Behandlungen ist.

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