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Keine Begrenzung der Beihilfe im Basistarif

Bundesverwaltungsgericht entscheidet

Keine Begrenzung der Beihilfe im Basistarif

Eine Begrenzung des Anspruchs auf Gewährung von Beihilfe für diejenigen, die im so genannten Basistarif privat krankenversichert sind, verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. So hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Deswegen sollten Praxisinhaber bei Beamten immer den vollen Privatpreis für Therapien berechnen – unabhängig davon, wie sie privat krankenversichert sind.
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