Keine Begrenzung der Beihilfe im Basistarif
Bundesverwaltungsgericht entscheidet
Keine Begrenzung der Beihilfe im Basistarif
Eine Begrenzung des Anspruchs auf Gewährung von Beihilfe für diejenigen, die im so genannten Basistarif privat krankenversichert sind, verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. So hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Deswegen sollten Praxisinhaber bei Beamten immer den vollen Privatpreis für Therapien berechnen – unabhängig davon, wie sie privat krankenversichert sind.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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