up|unternehmen praxis

Arbeitsrecht: Beleidigende SMS rechtfertigt keine Kündigung

Arbeitsrecht: Beleidigende SMS rechtfertigt keine Kündigung

Wer in einer privaten SMS an einen Kollegen seinen Chef beleidigt, dem darf wegen dieser Äußerungen nicht gekündigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz kürzlich entschieden.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x