Keine GEMA-Gebühren für Radio in Praxen
Bundesgerichthof hat entschieden
Keine GEMA-Gebühren für Radio in Praxen
Im Fall einer Zahnarztpraxis hat der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik im Allgemeinen keine vergütungspflichtige öffentliche Wiedergabe darstelle. Normale Therapie-Praxen können Lizenzvereinbarungen mit der GEMA jetzt also fristlos kündigen.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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