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Keine GEMA-Gebühren für Radio in Praxen

Bundesgerichthof hat entschieden

Keine GEMA-Gebühren für Radio in Praxen

Im Fall einer Zahnarztpraxis hat der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik im Allgemeinen keine vergütungspflichtige öffentliche Wiedergabe darstelle. Normale Therapie-Praxen können Lizenzvereinbarungen mit der GEMA jetzt also fristlos kündigen.
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wehren
22.06.2015 13:50

Für meine Praxis bezahle ich auch Gema- Gebühren. Gibt es… Weiterlesen »

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