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Seit 2015 gelten neue Steuerregeln für die Weihnachtsfeier

Praxisinhaber aufgepasst

Seit 2015 gelten neue Steuerregeln für die Weihnachtsfeier

Mit Weihnachtsfeiern wollen viele Praxisinhaber zum Ende des Jahres ihren Mitarbeitern für ihre Arbeit danken. Doch Vorsicht: Seit 2015 gelten neue Steuerregeln für Betriebsfeiern, die zu beachten sind, um nicht in die Steuerpflicht abzurutschen. Deshalb sollten Chefs darauf achten, dass die Kosten pro Mitarbeiter einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.
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Martin Kind
20.11.2015 9:41

Servus, das ist doch moderne Wegelagerei. Da macht das Feiern… Weiterlesen »

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