Entlassmanagement im Heilmittelbereich scheitert am G-BA
Kommentar
Der Gesetzgeber hat ein Gesetz verabschiedet, das dazu dienen soll, die Anschlussbehandlung von stationären Patienten zu verbessern. Das soll gerade auch für den Bereich der Heilmittel gelten. Deswegen erhielt der G-BA den Auftrag, die Heilmittel-Richtlinie entsprechend zu ändern.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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Dies ist doch nur wieder ein Gesetz auf dem Papier.… Weiterlesen »
Hallo Ralf, wenn denn geklagt werden kann, müßte dies von… Weiterlesen »
Die Verbände haben sehr exakt ihre Zweifel an der Umsetzbarkeit… Weiterlesen »
Hier geht es offensichtlich nicht um Regelungen die sinnvoll und… Weiterlesen »
Muss man sich gar nicht gefallen lassen. Höchste Richter haben… Weiterlesen »
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