Umsatzsteuererklärung auch für Heilmittelerbringer Pflicht
Grundsätzlich unterliegen alle Umsätze, die ein Unternehmer durch die Ausführung seiner Leistungen erwirtschaftet, der Umsatzsteuer. Als Unternehmer gilt jeder, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausführt.
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