up|unternehmen praxis

Seit 2020: Umsatzsteuergrenze von Kleinunternehmen bei 22.000 Euro

Mit dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz gelten seit Januar 2020 geänderte Vorgaben für die Umsatzsteuerbefreiung von Kleinunternehmen. So wurde die Grenze zur Befreiung von der Umsatzsteuer von 17.500 auf 22.000 Euro angehoben.
Antrag auf Stundung einer Rückzahlung gut begründen
© iStock: wutwhanfoto
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x