BMF: Wechsel der Besteuerungsart – was das für Euch bedeutet
Wer eine Heilmittelpraxis führt, ist häufig als Kleinunternehmer:in nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) unterwegs – oft aus gutem Grund: weniger Bürokratie, keine Umsatzsteuervoranmeldungen. Aber Achtung: Wenn Ihr später in die Regelbesteuerung wechselt.



















