BMF: Falsche Umsatzsteuer in Rechnungen an Endverbraucher
Erfreuliche Nachrichten für Unternehmerinnen und Unternehmer: Die in einer Rechnung zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer wird nicht mehr in allen Fällen der Finanzverwaltung geschuldet. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) hervor. Die Finanzverwaltung weicht damit vom Grundsatz des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ab.