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Urteil: Behandlungszeit von 30 Minuten schließt An- und Ausziehen ein

Das Amtsgericht Jena hat kürzlich entschieden, dass mit der Behandlungsdauer von 30 Minuten eine „Bruttobehandlungsdauer“ gemeint ist, welche die „Ab- und Ankleidezeiten“ mit einbezieht. Eine Privatpatientin hatte das nicht akzeptieren wollen und ihre Rechnung gekürzt.
Foto von Metall-Statue der Justitia, römische Göttin der Gerechtigkeit
© iStock: Berezko
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