Doppelte Haushaltsführung: Einrichtungskosten vollständig absetzen
Ein Urteil zur doppelten Haushaltsführung beschert Praxisinhabern ein gutes Argument für die Einstellung auswärtiger Mitarbeiter: Wer berufsbedingt eine Zweitwohnung unterhält, darf die Kosten für Möbel und Hausrat vollständig absetzen.

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