BFH: Arbeitszimmer für berufliche Tätigkeit nicht erforderlich
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können auch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn für die berufliche Tätigkeit andere Räumlichkeiten genutzt werden könnten. Es genüge, wenn der Raum ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werde, wie der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden hat (Az. VI R 46/17).