Urteil: Craniosacrale Therapie auf Verordnung erlaubt
Die Werbung für die Craniosacrale Therapie kann auch ohne Heilpraktikererlaubnis erlaubt sein – jedenfalls dann, wenn eine Verordnung vorliegt. Das hat kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 6 U 140/17) entschieden.
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