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Urteil: Craniosacrale Therapie auf Verordnung erlaubt

Die Werbung für die Craniosacrale Therapie kann auch ohne Heilpraktikererlaubnis erlaubt sein – jedenfalls dann, wenn eine Verordnung vorliegt. Das hat kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 6 U 140/17) entschieden.
Kosten überschatten den unbezifferten Nutzen
© iStock, Nik01ay
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Eva-Maria Queiku-Wehrheim
09.01.2018 10:06

– Am 23.11.2017 gibt es eine Rechtsprechung vom BVerfG am… Weiterlesen »

Eva-Maria Queiku-Wehrheim
08.01.2018 13:28

Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem Kommentar vom 7.… Weiterlesen »

Eva-Maria Queiku-Wehrheim
07.01.2018 10:21

Ob eine Therapie für den Patienten gefährlich ist oder nicht,… Weiterlesen »

M. Kiefer
12.12.2017 11:29

Ist das nicht eine Einzelfallentscheidung, die nur den Kläger und… Weiterlesen »

Moritz Kohl
13.12.2017 16:00
Antworten an  M. Kiefer

Vielen Dank für Ihren Hinweis, Herr Kiefer! Sie haben vollkommen… Weiterlesen »

Christopher Schumann
11.12.2017 11:54

Könnten Sie bitte noch das entsprechende Aktenzeichen des OLG Frankfurt… Weiterlesen »

Moritz Kohl
11.12.2017 15:42
Antworten an  Christopher Schumann

Gute Idee, wir haben das Aktenzeichen ergänzt – vielen Dank… Weiterlesen »

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