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Urteil: PKV muss die vollen Kosten für Physiotherapie erstatten

Private Krankenversicherer (PKV) müssen die vollen Kosten für Physiotherapie erstatten. Es sei nicht rechtens, die Höhe der Leistungen auf die Gebühren nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu begrenzen. Das entschied kürzlich das Landgericht (LG) Frankfurt in einem Urteil vom 17.11.2016 (Aktenzeichen 2-23 O 71/16).
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© iStock, wesvandinter
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