Auch Selbständige können in gesetzliche Rentenkasse einzahlen
Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht nur für Angestellte. Auch Selbständige können einzahlen, sind jedoch in den meisten Fällen nicht dazu verpflichtet. Praxisinhaber können innerhalb von fünf Jahren nach dem Jahr der Existenzgründung die Pflichtversicherung beantragen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Die Höhe der Beiträge orientiert sich meist am sogenannten Regelbeitrag. Existenzgründer zahlen im Jahr der Gründung sowie in den drei folgenden Kalenderjahren nur den halben Regelbeitrag. Das sind monatlich derzeit 283,19 Euro in den alten und 250,64 Euro in den neuen Bundesländern.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: