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Auch Selbständige können in gesetzliche Rentenkasse einzahlen

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht nur für Angestellte. Auch Selbständige können einzahlen, sind jedoch in den meisten Fällen nicht dazu verpflichtet. Praxisinhaber können innerhalb von fünf Jahren nach dem Jahr der Existenzgründung die Pflichtversicherung beantragen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Die Höhe der Beiträge orientiert sich meist am sogenannten Regelbeitrag. Existenzgründer zahlen im Jahr der Gründung sowie in den drei folgenden Kalenderjahren nur den halben Regelbeitrag. Das sind monatlich derzeit 283,19 Euro in den alten und 250,64 Euro in den neuen Bundesländern.
Auch Selbständige können in gesetzliche Rentenkasse einzahlen
© Fotolia: Kautz15
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