BSG: Freiwillige Beiträge zählen nicht zur Grundrente
Das Bundessozialgericht (BSG) hat kürzlich entschieden, dass freiwillig geleistete Beiträge zur Rentenversicherung – anders als Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit – nicht zu den Grundrentenzeiten zählen. Der allgemeine Gleichheitssatz werde dadurch nicht verletzt (Az.: 5 R 3/24 R).













