Weihnachtsgeld oder Heiratsbeihilfe mindern nicht das Elterngeld
Einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder Heiratsbeihilfe werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) kürzlich entschieden. Selbst wenn das Einkommen der Mitarbeiter während ihrer Elternzeit pauschal versteuert wird, mindert es sich durch die Einmalzahlungen nicht.
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