Aufladen von E-Bikes am Arbeitsplatz steuerfrei
Im Rahmen der steuerlichen Anreize zur Förderung der E-Mobilität in Deutschland ist das Aufladen privater E-Bikes am Arbeitsplatz steuerfrei. Dies gilt befristet bis Ende 2030. Voraussetzung ist, dass dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt wird.