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Großer Frust: Schulgeldfreiheit immer noch nicht bundesweit umgesetzt!

Stand Anfang 2019 wird nur in vier Bundesländern die Ausbildung der Heilmittelerbringer vom Staat finanziert: Brandenburg, Hamburg, Saarland und Schleswig-Holstein. In Bremen gibt es einen Zuschuss von 40 Prozent, in Nordrhein-Westfalen beträgt der Zuschuss immerhin 70 Prozent. In allen anderen Bundesländern ist die Ausbildung schulgeldpflichtig. An den kommunalen Kliniken und den Unikliniken (im Tarifbereich der Länder) gibt es schon länger keinen Grund überhaupt Schulgeld zu erheben, denn die Finanzierung der Ausbildungsstätten ist eindeutig im Krankenhausfinanzierungsgesetz geregelt. Trotzdem kommt es immer wieder dazu, dass solche Kliniken Schulgeld erheben. Hier fehlt noch ein in den Berufsgesetzen verankertes Verbot, wie es das schon für die Pflege gibt.
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