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G-BA beschließt 1. Januar 2021 als neuen Stichtag für überarbeitete HeilM-RL

Nun ist es offiziell: Der neue Starttermin für das Inkrafttreten der überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie ist der 1. Januar 2021. Dies gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute (3. September 2020) in einer Pressemitteilung bekannt. Um die Neuerungen in der Heilmittelversorgung einheitlich zu gestalten, gelte dies auch für die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte, so der G-BA.
G-BA beschließt 1. Januar 2021 als neuen Stichtag für überarbeitete HeilM-RL
© G-BA
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