Eigentlich geht es bei der Verschiebung des Inkrafttretens der Neufassung gar nicht um die Heilmittel-Richtlinie an sich, sondern um einen Aufschub der gesetzlichen Deadline zum Abschluss der neuen bundeseinheitlichen Rahmenverträge. Denn diese Verträge sind trotz einer Corona-Terminverschiebung immer noch nicht abgeschlossen – die damit verbundenen Preisverhandlungen sind in die ersten Runden gegangen. Vermutlich sind also nicht die ärztlichen Softwarehersteller Schuld an der Terminverschiebung, sondern die stockenden Vertragsverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Heilmittelverbänden.
Mit der Verzögerung des Inkrafttretens der HeilM-RL geht einher, dass sich nun auch das zweite Mal die Preiseerhöhungen verschieben. Vor diesem Hintergrund ist nun folgendes „Trostpflaster“ im Gespräch: Eine Preiserhöhung von 3,5 Prozent für Therapeuten. Wirklich traurig, denn das ist sogar weniger als die Anhebung der Grundlohnsumme. Vermutlich wird die Änderung der Fristen für Verträge, Preisvereinbarung und HeilM-RL am 23. September 2020 zusammen mit dem Hebammengesetz im Bundestag verabschiedet.
Weitere Informationen und Hintergründe dazu…
… liefern wir in einer neuen Ausgabe unseres up_Nachrichten Webcasts, live online am Mittwoch, den 2. September 2020 ab 18 Uhr. Kostenfreie Anmeldung: www.up-aktuell.de/webcast
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Einen trauriges Ergebnis..wenn es so kommt.