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Pflegeversicherung: Beitrag erhöht sich zum 1. Juli 2023

Neben der Krankenversicherung fehlt es auch der Pflegeversicherung an Geld. Mit der Beitragserhöhung seit dem 1. Juli 2023 soll sie jährlich mehr als sechs Milliarden Euro mehr einnehmen.
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© Peter_Polkorab

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kindern werden ab dem zweiten bis zum fünften Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder. Damit die passenden Beitragssätze abgerechnet werden und Eure Angestellten von der Entlastung profitieren können, prüft, ob die Anzahl der Kinder Eurer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Gehaltsabrechnung korrekt bei Euch dokumentiert ist.

Die Beitragshöhe ab 1. Juli 2023 im Einzelnen: Der Basis-Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigt um 0,35 Prozentpunkte. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt dann ein Beitragssatz in Höhe von 3,4 Prozent plus ein Zuschlag von 0,6 Prozent, Mitglieder mit einem Kind zahlen 3,4 Prozent. Ab zwei Kindern sinkt der Beitrag während der Erziehungsphase (und damit bis zum 25. Lebensjahr) um weitere 0,25 Beitragssatzpunkte pro Kind. Berücksichtigt werden maximal fünf Kinder. Der Arbeitgeber-Anteil liegt immer bei 1,7 Prozent.

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