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Rahmenvorgaben Heilmittel 2024 erhöhen Budgetdruck bei Ärzten

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben die Rahmenvorgaben Heilmittel für das Jahr 2024 vereinbart. Diese Rahmenvorgaben sind die Grundlage für die Heilmittelvereinbarungen auf Landes-KV-Ebene, aus denen sich das individuelle Heilmittelbudget der jeweiligen Arztpraxis ergibt.
Absetzung wegen Duplikat ohne Rechtsgrundlage
© blackred

Die Rahmenvorgaben gehen aktuell von einer Honorarerhöhung für das Jahr 2024 von 0,55 Prozent aus. „Eine abschließende Bewertung für das Jahr 2024 war aufgrund der teilweise noch nicht absehbaren Vertragsabschlüsse nach § 125 SGB V zwischen GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Heilmittelerbringer nicht möglich,“ heißt es in den Rahmenvorgaben.

Geht der GKV-Spitzenverband ernsthaft davon aus, dass die aktuell gekündigten Vergütungsvereinbarungen zu neuen Sätzen führen, die geringer sind als die aktuelle Inflationsrate in Höhe von 4,5 Prozent? Wohl kaum, aber die jetzt vereinbarte Steigerungsrate, bei der von „Erhöhung“ kaum die Rede sein kann, sorgt dafür, dass in den KVen niedrigere Heilmittelbudgets festgelegt werden.

Und vorsorglich ist auch schon festgelegt, dass alle Preiserhöhungen, die Heilmittelverbänden und GKV nach dem 31. März 2024 vereinbaren, nicht mehr zu einer Korrektur der Heilmittelbudgets führen, sondern erst rückwirkend zu Ende 2024 berücksichtigt werden. Also genau dann, wenn die Ärzte aus Regressangst ihr Verordnungsverhalten an die zu niedrigen Budgets angepasst haben.

Damit der Regressdruck auf einzelne Praxen weiter zunimmt, wird in den Rahmenvorgaben die Empfehlung ausgesprochen, „zu prüfen, ob auf der Landesebene eine arztbezogene Prüfung ärztlich verordneter Heilmittel auf der Grundlage vereinbarter Versorgungsziele als Ablösung von Richtgrößenprüfungen erfolgen kann.“

Zur Erinnerung: Die sogenannten „vereinbarten Versorgungsziele“ sind KV-intern festgelegte Quoten, z.B. wie hoch der Anteil Manuelle Therapie an der Physiotherapie sein darf, oder wie hoch der Anteil der logopädischen 30-Minuten-Behandlung je Kinderarzt am Gesamtvolumen Logopädie mindestens sein muss.

Die vereinbarten Versorgungsziele sind willkürlich festgelegte Mengenfestlegungen, ohne Evidenz, ohne auch nur irgendeinen Verweis auf eine noch so schlechte Studie. Damit konterkarieren die KVen auf Regionalebene die Vorgaben der HeilM-Richtlinie und des HeilM-Katalogs und führen die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses ad absurdum.

Wenn jede KV ihre Versorgungsziele ohnehin „würfeln“ kann, warum macht sich dann der G-BA überhaupt noch die Mühe im Heilmittel-Katalog eine zielführende Versorgung mit Heilmitteln zu planen?

Bleibt die Frage, wann endlich ein Heilmittelverband oder eine Patientenvertretung aufbegehrt gegen diese Art von Wirtschaftlichkeitsprüfung und vor Gericht feststellen lässt, dass Versorgungsziele, die nicht durch klinische Studien belegt sind, gegen die Regeln des SGB V verstoßen!

Auf die Heilmittelbudgets der Ärzte hat die einzelne Therapiepraxis wenig Einfluss. Was Ihr aber jeden Monat aufs Neue tun könnt, ist, dafür zu sorgen, dass Euch bei der Abrechnung keine Fehler passieren, die zu Absetzungen führen und Euch damit Geld Kosten. Christiane Maár, die sich in einem Therapiezentrum mit mehr als 40 Therapeutinnen und Therapeuten aus drei Berufsgruppen kümmert, hat uns in den vergangenen Monaten schon öfter einen Einblick in ihre Methoden gegeben. In der Oktober-Ausgabe der up erzählt sie unter anderem, wie sie mit Hilfe von festen Abrechnungstagen stets den Überblick behält und wie sie dafür sorgt, dass sie an diesen Tagen auch keine Verordnung mehr prüfen muss.

Und noch ein Hinweis zum Thema Geld: Habt Ihr in diesem Jahr die Erstattungspauschale für die durch die Videotherapie entstehenden Hard- und Softwarekosten beantragt? Und habt Ihr auch Videotherapie durchgeführt? Wenn nicht, wird es Zeit. Denn nur, wenn Ihr im Jahr der Beantragung auch telemedizinisch behandelt, steht Euch die Pauschale zu. Die GKV kann das stichprobenartig überprüfen.

Mein Highlight der Woche sind die Vereinten Therapeuten, die sich nie zu schade waren, auf die Straße zu gehen, sich für ihr Engagement auch mal nass regnen zu lassen und Gegenwind im wörtlichen wie im übertragenen Sinn zu trotzen. Ihre Ziele, ein Sitz für Therapeut:innen im G-BA, eine Heilmittelbranche, die mit vereinter Stimme spricht, eine angemessene Vergütung usw. bleiben, auch wenn sich die Vereinten Therapeuten nun leider nach zehn Jahren aufgelöst haben. Danke für Eure Arbeit!

Zum Schluss habe ich noch einen Hörtipp aus dem uppodcast. In dieser Woche erklärt Winfried Möck wann es für Heilmittelpraxen interessant sein kann, Rehasport anzubieten.

Herzliche Grüße

Euer Ralf Buchner

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Bernd Fülle
02.04.2024 23:32

Bei der auf mich zugeschnittenen Medikamentierung ist es mir unmöglich,… Weiterlesen »

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