GKV-Spitzenverband kündigt Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung auf
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) machte es notwendig, die Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung zu überarbeiten. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) habe sie sich mit den Kassen eigentlich darauf verständigt, das "Regressrisiko für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen deutlich zu verringern und ihnen Erleichterungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu verschaffen.“ Der GKV-Spitzenverband hat die Rahmenvorgaben nun jedoch zum 31. Oktober 2021 gekündigt.
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