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Guter Vorsatz Entrümpeln

Diese Dokumente dürft Ihr jetzt schreddern und entsorgen
Alle sechs bzw. zehn Jahre enden bestimmte Aufbewahrungsfristen. Dann dürft Ihr die entsprechenden Belege wegwerfen. Das gilt auch für digitale Dokumente. Hier findet Ihr Checklisten, die Euch beim Entsorgen helfen. Bei Aufbewahrungsfristen gilt immer das Jahr der Erstellung. Ein Beispiel: Eure Steuerberater:innen haben die Jahresbilanz von 2013 im Jahr 2014 erstellt, dann dürft Ihr diese auch erst im Jahr 2024 – also jetzt – vernichten. Wenn Ihr Euch bei gewissen Unterlagen unsicher seid, fragt zur Sicherheit nach.
Guter Vorsatz Entrümpeln
© Serdarbayraktar-607472466
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