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Bundesverwaltungsgericht macht Weg frei für Sektoralen Heilpraktiker in der Ergotherapie

Nach einem Gerichtsurteil dürfen nun auch Ergotherapeut:innen von ihrem Gesundheitsamt die sektorale Heilpraktikererlaubnis einfordern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden. Es gab kürzlich der Klage einer selbständigen Ergotherapeutin statt (Az.: BVerwG 3 B32.22). Danach haben nun auch Ergotherapeut:innen die Möglichkeit, ohne eine ärztliche Verordnung ergotherapeutische Behandlungen durchführen. Der Beschluss des BVerwG ist unanfechtbar.
Illustration eines Richter-Hammers
© iStock: Anastasiia_New

Zum Hintergrund: Die Ergotherapeutin hatte im Dezember 2011 einen Antrag auf Erteilung einer auf das Gebiet der Ergotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis gestellt. Das zuständige Landratsamt Karlsruhe lehnte dies ab. Ihrer daraufhin erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht Karlsruhe statt. Die Beklagten legten Berufung ein, scheiterten aber in den weiteren Instanzen.

Kurz und knapp: Wenn Ihr als Ergotherapeuten:innen auch gerne eine sektorale Heilpraktikererlaubnis hättet, stellt einen Antrag bei Eurem Gesundheitsamt. Kommt es zu Problemen, könnt Ihr Euch auf die Urteile VGH 9 S 684/20, VG 9 K 1519/13 sowie BVerwG 3 B 32.22 berufen.

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Dirk Trunzer
05.02.2024 17:47

Ich finde es endlich toll, dass man diese Angelegenheit durchgesetzt… Weiterlesen »

Antje Lippert
05.02.2024 17:44

ja ich finde das echt gut, dass wir als Ergotherapeuten… Weiterlesen »

Antje Lippert
05.02.2024 16:02

Toll, ganz klasse!!! Vielen Dank für den langen Atem. Es… Weiterlesen »

Ergotherapie Sowieja Herr Laubmann
24.01.2024 13:10

Gilt dieses Urteil auch für Sachsen?

Yvonne Millar
25.01.2024 9:44

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gilt bundesweit. Viele Grüße aus dem… Weiterlesen »

Sabrina Meinen
08.03.2024 9:52
Antworten an  Yvonne Millar

Ich habe bei uns in Niedersachsen nachgefragt, es dauerte circa… Weiterlesen »

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