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Steuern 2023: Höhere Pauschalen für Homeoffice und Arbeitszimmer

Der Jahreswechsel rückt näher und damit steht auch die Steuererklärung für 2023 wieder an. Veränderungen gibt es bei der Homeoffice-Pauschale, die bisher bis Ende 2022 befristet war. Doch auch 2023 können Erwerbstätige die Pauschale geltend machen, wenn sie zuhause arbeiten.
Foto von Ehepaar an Laptop im Arbeitszimmer
© iStock: golero

Künftig steigt sie auf sechs Euro pro Arbeitstag und wird für höchstens 210 Tage gewährt – das sind also maximal 1.260 Euro. Für Erwerbstätige, die den Mittelpunkt ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit im Arbeitszimmer haben, gilt ein neues Wahlrecht. Sie dürfen ihre Raumkosten entweder wie bisher in Höhe der tatsächlich angefallenen Aufwendungen in unbeschränkter Höhe abrechnen oder alternativ auch die Jahrespauschale von 1.260 Euro absetzen.

Der Gesetzgeber hat damit auf die Veränderungen in der Arbeitswelt reagiert, die sich im Zuge der Corona-Pandemie entwickelt hatten. Die einkommensteuerlichen Vorschriften wurden mit dem Jahressteuergesetz 2022 überarbeitet und in einem Anwendungsschreiben veröffentlicht.

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