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Ergotherapie: Kostenerstattung für Teletherapie ab 15. Februar 2023 beantragen

Ergotherapiepraxen, die Videotherapie anbieten, können künftig eine Kostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr für die Beschaffung geeigneter Hard- und Software erhalten. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Ergotherapieverbänden haben die Vertragspartner nun unterzeichnet. Sie tritt am 15. Februar 2023 in Kraft und gilt zunächst bis 31. Dezember 2025.
Ergotherapie: Die wichtigsten Regeln zur Videotherapie
© Viorel Kurnosov

Ab dem 15. Februar 2023 haben Ergotherapiepraxen nun die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag auf Kostenerstattung über das Antragsportal der GKV (https://antraege.gkv-spitzenverband.de/home) einzureichen. Der GKV-Spitzenverband zahlt den Leistungserbringenden die beantragte Pauschale spätestens bis zum Ende des der Antragsstellung folgenden Quartals aus.

Ob Praxen tatsächlich Videotherapie erbracht haben und Ausgaben für Hard- bzw. Software hatten, kann der GKV-Spitzenverband stichprobenartig überprüfen. Die Ausgaben müssen Praxen durch entsprechende Kaufbelege bzw. Verträge mit zertifizierten Videodienstanbietern nachweisen. Grundsätzlich gilt, dass die Kosten im Jahr der Antragsstellung entstanden sein müssen. Für Anträge in 2023 werden aber auch Belege über Anschaffungen aus 2022 akzeptiert.

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