BGH: PKV muss Auskunft über letzte Prämienerhöhungen geben
Unter bestimmten Bedingungen müssen private Krankenversicherungen Auskunft über die letzten Prämienerhöhungen geben. Dies sei dann der Fall, wenn die Versicherten aus entschuldbaren Gründen nicht über die entsprechenden Unterlagen verfügen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden. Ein Anspruch auf Kopien bestehe jedoch nicht (Az. IV ZR 177/22).

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Dieser Artikel ist exklusiv für angemeldete Benutzer. Du benötigst eines der folgenden Abonnements, um weiterlesen zu können: up online, up magazin, up plus. Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.