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Datenschutz?…! Verspätete Auskunft nach DSGVO = Schadensersatz?

Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden

Die DSGVO gewährt die Möglichkeit, dass z. B. Kunden, Patienten oder auch Mitarbeiter Auskunft beim Verantwortlichen darüber verlangen können, welche Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden. Der Verantwortliche hat einen Monat Zeit diese Auskunft vollständig zu beantworten.
Datenschutz?...! Verspätete Auskunft nach DSGVO = Schadensersatz?
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