Die nachfolgenden Zahlen und Ergebnisse des Gutachtens beziehen sich auf das Betrachtungsjahr 2018:
- Die GKV-Preise müssten (je nach Heilmittelbereich) insgesamt zwischen 42 und 92 Prozent angehoben werden, um ein angemessenes Inhabereinkommen und eine konkurrenzfähige Mitarbeitervergütung gewährleisten zu können.
- Zwischen angemessenem Einkommen und tatsächlichem Überschuss klaffe eine Lücke, die über eine GKV-Preisanpassung von 22 Prozent (Ergotherapie), 24 Prozent (Physiotherapie), 49 Prozent (Logopädie/Sprachtherapie) und 72 Prozent (Podologie) geschlossen werden könne.
- Die GKV-Preise müssten demnach zwischen 13 und 39 Prozent angehoben werden, um langfristig eine wettbewerbsfähige Vergütung der angestellten Therapeuten sicherzustellen.
- Darüber hinaus müsse zusätzlich der erhebliche Verwaltungsaufwand in Heilmittelpraxen, der sich im Gutachten gezeigt hat, in der Vergütung berücksichtigt werden.
Das WAT-Gutachten wurde vom IfG im Auftrag von elf Heilmittelverbänden durchgeführt. Im Laufe der kommenden Woche (KW 32) ist das Gutachten auf der Website der IfG abrufbar.
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