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Bei der Praxisübernahme darf über Gehalt verhandelt werden

Bei der Praxisübernahme darf über Gehalt verhandelt werden

Der Praxisinhaber, der eine andere Praxis oder Ambulanz eines Krankenhauses übernimmt, muss aufgrund gesetzlicher Bestimmungen auch die Arbeitsverträge der betroffenen Mitarbeiter übernehmen. In einem Urteil bestätigte das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass es auch anders geht.

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