Gehalt zu spät gezahlt: Arbeitgeber muss Differenz beim Elterngeld erstatten
Bekommt ein Mitarbeiter weniger Elterngeld, weil der Arbeitgeber das Gehalt nicht rechtzeitig gezahlt hat, haftet dieser und muss die Differenz zum Elterngeld, das dem Beschäftigten eigentlich zugestanden hätte, ausgleichen. So hat es das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden (Az. 5 Ca 450/19).
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