up|unternehmen praxis

Praxisinhaber müssen Personal mit übernehmen

Verkauft ein Therapeut seine Praxis, muss der Nachfolger das Personal mit den geltenden Arbeitsverträgen übernehmen. Die Praxisübernahme bewerten Arbeitsrechtler in der Regel als sogenannten „Betriebsübergang“ – und für den gelten ganz besondere Vorschriften. Sie sind in § 613 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) niedergelegt und gelten für alle Betriebe, unabhängig von deren Größe und der Branche.
Praxisinhaber müssen Personal mit übernehmen
© iStock, Christopher Futcher
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x